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   OLG Hamm, 04.05.1988 - 15 W 61/88   

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https://dejure.org/1988,6226
OLG Hamm, 04.05.1988 - 15 W 61/88 (https://dejure.org/1988,6226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1988 - 15 W 61/88 (https://dejure.org/1988,6226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 15 W 61/88 (https://dejure.org/1988,6226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung des Eintragungsverfahrens; Unternehmensverschmelzung; Anfechtungsprozeß gegen Verschmelzungsbeschluß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1988, 943
  • DB 1988, 1208
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

    Es möchte deshalb den weiteren Beschwerden stattgeben, sieht sich daran aber durch den in einem Rechtsbeschwerdeverfahren ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Mai 1988 (WM 1988, 943) gehindert und hat deshalb die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 nach § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Ungeachtet der nach einfachem Recht zu beantwortenden Frage, welchen Inhalt und Umfang das Prüfungsrecht des Registergerichts im Rahmen der § 198 Abs. 3, § 16 Abs. 2 UmwG im Falle der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss über den Formwechsel hat, wäre es den Beschwerdeführern grundsätzlich möglich gewesen, durch eine entsprechende Mitteilung an das Registergericht über die Erhebung ihrer Anfechtungsklage - verbunden mit dem Antrag oder der Anregung, das Eintragungsverfahren bis zur Entscheidung über die Anfechtungsklage auszusetzen (vgl. Winkler, in: Keidel/Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., 2003, § 127 Rn. 36, 44) oder den Eintragungsantrag zurückzuweisen - die Eintragung zu verhindern (vgl. vgl. Bork, in: Lutter, UmWG, 1996, § 16 Rn. 5 f., unter Hinweis auf BGHZ 112, 9 , Rn. 12 f.; Decher, in: Lutter, a.a.O., § 199 Rn. 11-14; Volhard, in: Semler/Stengel, UmwG, 2003, § 16 Rn. 14, § 198 Rn. 15; Marsch-Barner, in: Kallmeyer, UmwG, 1997, § 16 Rn. 27 f., 35; Zimmermann, in: Kallmeyer, a.a.O, § 198 Rn. 17-19; Hüffer, in: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Aufl., 2001, § 243 Rn. 131; Winkler, in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., 2003, § 127 Rn. 34; BGHZ 112, 9 ; OLG Frankfurt/M., DB 1990, S. 826; OLG Hamm, DB 1988, S. 1208 f. jeweils zu § 345 Abs. 2 Satz 1 AktG a.F.; BTDrucks 12/6699 S. 88).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1990 - 20 W 42/90
    Für eine Prüfung der Erfolgsaussicht einer anhängigen Anfechtungsklage durch den Registerrichter ist kein Raum (gegen OLG Hamm, DB 1988 S. 1208 = WM 1988 S. 943 ).
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